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Vorübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Rahmen des § 12 Abs.1 Ziffer 3 Buchstabe b Waffengesetz


Der Verein / Waffenbesitzkarteninhaber ...






überlässt an ein Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung bzw. an einen Beauftragten ...






nachfolgende Schusswaffe(n) ...



Waffenbesitzkarte ausgestellt auf:













* Pflichtfelder
zum Zwecke der Mitnahme ...








** Bitte füllen Sie entweder die Felder zum 'Übungsschießen' oder die Felder zum 'Wettkampf' aus

Wir / Ich beauftrage(n) das oben genannte Mitglied bzw. den Beauftragten, die Waffe zum oben genannten Bedürfnis umfassten Zweck zu transportieren.
Die Waffe ist nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit im Fahrzeug zu transportieren.
Die Waffe darf nicht an Dritte überlassen werden.
Der Empfänger der Waffe erhält eine Kopie der Waffenbesitzkarte.
Der Empfänger der Waffe wird auf § 12 Abs.1, Ziffer 3b und Ziffer 5 sowie Abs.2 Ziffer 1 WaffG hingewiesen.